Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen incl. Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern zulässige Gesamtmasse der Kombination von 3.500 kg nicht überschritten wird). Im Inland dürfen zudem dreirädrige Kraftfahrzeuge geführt werden.

Werden Ausbildung und praktische Prüfung auf einem Schaltfahrzeug absolviert, dürfen Schalt- und Automatikfahrzeuge uneingeschränkt geführt werden.

Wenn Ausbildung und praktische Prüfung ausschließlich auf einem Automatikfahrzeug absolviert wird, wird in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Es dürfen nur Automatikfahrzeuge geführt werden.

Wird nach frühestens zehn Schaltfahrstunden eine fahrschulinterne Schaltkompetenzprüfung erfolgreich absolviert, darf die restliche Ausbildung sowie die abschließende praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug erfolgen. Bei diesem hybriden Modell wird im Führerschein die Schlüsselzahl 197 eingetragen.
Schalt- und Automatikfahrzeuge dürfen uneingeschränkt geführt werden.

Erwerb:

direkt

Mindestalter:   

        

18 Jahre - bei begleitetem Fahren 17 Jahre

21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW

Einschluss:

AM, L

 

 

Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.

Hierfür ist nur eine spezielle meist eintägige Schulung in unserer Fahrschule erforderlich.

Vorbesitz:

B

Mindestalter:           

18 Jahre - bei begleitetem Fahren 17 Jahre

Einschluss:

keine

 


Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Zweirädrige Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei mind. 10 kg pro kW. 

Hierfür ist eine spezielle mehrtägige Schulung in unserer Fahrschule erforderlich.

Vorbesitz:

B, mindestens 5 Jahre

Mindestalter:            

25 Jahre

Einschluss:

keine

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Vorbesitz:

B

Mindestalter:           

18 Jahre - bei begleitetem Fahren 17 Jahre

Einschluss:

keine

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... über Whatsapp:

montags bis freitags ganztägig; abends und am Wochenende nur in äußerst dringenden Fällen.

 

Während der Ausbildung und in unseren Pausen können Sie uns am besten per Whatsapp erreichen. Stellen Sie Ihre Frage oder teilen Sie uns Ihr Anliegen mit, wir antworten sobald es uns möglich ist. 

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unser Büro ist in der Regel montags bis freitags von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr erreichbar. Sollten wir Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen können, sind wir gerade im Gespräch.

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