Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann und auch keine Fristverlängerung erwirkt hat, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung nachreicht. Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.
Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt. Mit theoretischem Unterricht hat das allerdings nichts zu tun. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern und in der Regel am Tag nach Kursbeginn). Die erste Kurssitzung findet im Raum Sinsheim grundsätzlich an einem Freitagabend um 19 Uhr statt. In dieser Sitzung werden die drei darauffolgenden Sitzungen im Rahmen des Möglichen einvernehmlich mit allen Seminarteilnehmern abgesprochen. Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Unpünktliche Seminarteilnehmer müssen vom Kurs ausgeschlossen werden. Dies hat i.d.R. den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Erscheinen Sie deshalb zu jedem Termin überpünktlich und planen Sie ausreichend Zeit zur Parkplatzsuche ein. Eine Prüfung findet nicht statt. Nur wer an allen Kurssitzungen pünktlich und vollumfänglich teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Die AGB zum ASF finden Sie hier.
Hinweis zum Anmeldeverfahren:
Eine Bestätigung Ihrer Anmeldung erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Tragen Sie Sorge, dass diese E-Mail nicht in Ihrem Spamordner ungelesen gelöscht werden. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung eine Mobilfunknummer an, damit wir Sie nicht nur per E-Mail, sondern bei Bedarf auch telefonisch und/ oder per WhatsApp erreichen können. Zusätzlich ist bei minderjährigen teilnehmenden Personen die Angabe einer Mobilfunknummer eines Elternteils erforderlich. Eine Warteliste wird bei Bedarf geführt. Falls Ihre Frist nach Beginn des Seminars abläuft, hat dies in der Regel keinen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Falls Ihre Frist vor Beginn des Seminars abläuft, kann in der Regel keine Fristverlängerung beim Landratsamt erwirkt werden. Im Zweifel klären Sie dies jedoch vor Ihrer Anmeldung mit der sachbearbeitenden Person des zuständigen Landratsamts ab.
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In dieser Zeit kann es zu Verzögerungen bei der Rückmeldung auf Anmeldungen kommen.