Das Wichtigste zuerst: Am Freitag, 26.06.2026 um 19:00 Uhr startet wieder ein Seminar in Sinsheim - es ist fast ausgebucht!
Die Fahrproben sowie die zweite bis vierte Sitzung wurden wie folgt terminiert:
Fahrproben: Samstag, 27.06.2026 (Ausweichtermin: Mo, 29.06.2026)
2. Sitzung: 03.07.2026, 18:00 Uhr
3. Sitzung: 06.07.2026, 18:00 Uhr
4. Sitzung: 16.07.2026, 18:00 Uhr
Falls Sie an einem der zuvor genannten Termine einen Auslandsaufenthalt haben, geben Sie das bitte in Ihrer Anmeldung an. Wir haben aktuell noch 1-2 Ausweichtermine, sodass wir ggf. einen Sitzungstermin verschieben könnten.
Die nächsten Seminare sind geplant für:
Sommer: voraussichtlicher Beginn: 14.08./ 21.08.2026
spätestes Ende: 10.09./ 17.09.2026
Herbst: voraussichtlicher Beginn: 09.10./ 16.10.2026
spätestes Ende: 05.10./ 12.10.2026
Hinweis zum Ablauf:
Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt. Mit theoretischem Unterricht hat das allerdings nichts zu tun. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern und in der Regel am Tag nach Kursbeginn). Die erste Kurssitzung findet im Raum Sinsheim grundsätzlich an einem Freitagabend um 19 Uhr statt. Falls noch noch geschehen, werden in dieser Sitzung die drei darauffolgenden Sitzungen im Rahmen des Möglichen einvernehmlich mit allen Seminarteilnehmern abgesprochen. Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Unpünktliche Teilnehmer:innen müssen vom Kurs ausgeschlossen werden. Dies hat in der Regel den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Erscheinen Sie deshalb zu jedem Termin überpünktlich und planen Sie ausreichend Zeit zur Parkplatzsuche ein. Eine Prüfung findet nicht statt. Nur wer an allen Kurssitzungen pünktlich und vollumfänglich teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Die AGB zum ASF finden Sie hier.
Hinweis zur Anordnung:
Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung nachreicht. Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.
Hinweis zum Anmeldeverfahren:
Eine Bestätigung Ihrer Anmeldung erfolgt grundsätzlich per E-Mail oder WhatsApp. Tragen Sie Sorge, dass diese E-Mail nicht in Ihrem Spamordner ungelesen gelöscht werden. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung eine WhatsApp-fähige Mobilfunknummer an, damit wir Sie nicht nur per E-Mail, sondern bei Bedarf über WhatsApp und/ oder telefonisch erreichen können. Zusätzlich ist bei minderjährigen teilnehmenden Personen die Angabe einer Mobilfunknummer eines Elternteils erforderlich. Eine Warteliste wird bei Bedarf geführt. Falls Ihre Frist nach Beginn des Seminars abläuft, hat dies in der Regel keinen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Falls Ihre Frist vor Beginn des Seminars abläuft, kann in der Regel keine Fristverlängerung beim Landratsamt erwirkt werden.