Bei uns dürfen Bildungsgutscheine u.a. für folgende Maßnahmen eingelöst werden:
Unsere Maßnahmennummer (Vollzeit): 624 / 0181 / 2023
Wenn Sie unsere Maßnahmennummer für eine berufsbegleitende Maßnahme für eines der oben genannten Angebote benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.
Standort des Seminarraums und aktuelle Termine finden Sie hier.
Für Anfragen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Für Anmeldungen finden Sie hier die benötigten Formulare.
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500
kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
750 kg) mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen besonderen Zweck-bestimmung: Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei, Rettungsdiente, THW,
Katastrophen-schutz sowie Krankenkraftwagen, Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge, beschussgeschützte Fahrzeuge, Post- Funk- und Fernmeldefahrzeuge, spezialisierte Verkaufsfahrzeuge,
rollstuhlgerechte Fahrzeuge, Leichenwagen und Wohnmobile.
Befristung auf 5 Jahre; alle 5 Jahre erneute (augen-)ärztliche Untersuchungen erforderlich
Vorbesitz: |
B |
Mindestalter: |
18 Jahre |
Einschluss: |
Keine |
Prüfung: |
Theorie + 85 Min. Praxis |
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die
zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
Und Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
Befristung auf 5 Jahre; alle 5 Jahre (augen-)ärztliche Untersuchungen erforderlich
Vorbesitz: |
C1 |
Mindestalter: |
18 Jahre |
Einschluss: |
BE sowie D1E, falls D1 vorhanden |
Prüfung: |
85 Min. Praxis |
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen incl. Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung auf 5 Jahre; alle 5 Jahre erneute (augen-)ärztliche Untersuchung erforderlich
Vorbesitz: |
B |
Mindestalter: |
21 Jahre; 18 Jahre (siehe Anmerkung) |
Einschluss: |
C1 |
Prüfung: |
Theorie + 85 Min. Praxis |
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhänger(n) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als über 750 kg
bestehen.
Befristung auf 5 Jahre; alle 5 Jahre (augen-)ärztliche Untersuchung erforderlich
Vorbesitz: |
C |
Mindestalter: |
21 Jahre; 18 Jahre (siehe Anmerkung) |
Einschluss: |
BE, C1E, T sowie DE (sofern D vorh.) |
Prüfung: |
Theorie + 85 Min. Praxis |
Anmerkung:
Das Mindestalter von 18 Jahre gilt für Fahrer:innen nach Erwerb der Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz), für Fahrer:innen in oder nach der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer:in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberufs sowie für Fahrer:innen der Einsatzfahrzeuge von Rettungsdiensten, Feuerwehr, THW, Katastrophenschutz und Polizei. Gleiches gilt für Probe- und Überführungsfahrten in gewerblichen Kfz-Werkstätten.