Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen incl. Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit
Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern zulässige Gesamtmasse der Kombination von 3.500 kg nicht überschritten wird). Im Inland dürfen zudem dreirädrige Kraftfahrzeuge geführt
werden.
Werden Ausbildung und praktische Prüfung auf einem Schaltfahrzeug absolviert, dürfen Schalt- und Automatikfahrzeuge uneingeschränkt geführt werden.
Wenn Ausbildung und praktische Prüfung
ausschließlich auf einem Automatikfahrzeug absolviert wird, wird in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Es dürfen nur Automatikfahrzeuge geführt werden.
Wird nach frühestens zehn Schaltfahrstunden eine fahrschulinterne Schaltkompetenzprüfung erfolgreich absolviert, darf die restliche Ausbildung sowie die abschließende praktische Prüfung auf einem
Automatikfahrzeug erfolgen. Bei diesem hybriden Modell wird im Führerschein die Schlüsselzahl 197 eingetragen. Schalt- und Automatikfahrzeuge dürfen uneingeschränkt geführt
werden.
Erwerb: |
direkt |
Mindestalter:
|
18 Jahre - bei begleitetem Fahren 17 Jahre 21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW |
Einschluss: |
AM, L |
Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl
96
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
Hierfür ist nur eine spezielle meist eintägige Schulung in unserer Fahrschule erforderlich.
Vorbesitz: |
B |
Mindestalter: |
18 Jahre - bei begleitetem Fahren 17 Jahre |
Einschluss: |
keine |
Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196
Zweirädrige Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei mind. 10 kg pro kW.
Hierfür ist eine spezielle mehrtägige Schulung in unserer Fahrschule erforderlich.
Vorbesitz: |
B, mindestens 5 Jahre |
Mindestalter: |
25 Jahre |
Einschluss: |
keine |