Wir bieten regelmäßig verkehrspädagogische Teilmaßnahmen von Fahreignungsseminare nach § 4a (2) 1 StVG an. Die Termine des Seminars werden individuell zwischen Teilnehmer und Kursleiter abgestimmt und finden meiste in Einzelsitzungen statt.
Sollten Sie fünf oder weniger Punkte im Fahreignungsregister (FAER) und in den vergangenen fünf Jahren kein Aufbauseminar für Punkteausffällige besucht haben, ist es Ihnen durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar möglich einen Punkt abzubauen.
Informationen zu den beiden verkehrspädagogischen und -psychologischen Teilmaßnahmen des Fahreignungsseminars finden sich auf der Homepage des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Falls Sie noch weitergehende Fragen haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne und kompetent. Zudem nennen wir Ihnen in der ersten Sitzung Adressen und Telefonnummern von Verkehrspsychologen auch in Ihrer Nähe.
Unser Büro ist vom 01.-12.12.2025 nur eingeschränkt besetzt. Bitte haben Sie Verständnis, dass es in diesem Zeitraum zu Verzögerungen bei der Rückmeldung auf Anmeldungen kommen kann.