Wir bieten in unserem Seminarraum regelmäßig verkehrspädagogische Teilmaßnahmen von Fahreignungsseminare nach § 4a (2) 1 StVG an.
Die Termine der Seminare werden individuell zwischen Teilnehmer und Kursleiter abgestimmt.
Standort des Seminarraums und aktuelle Termine finden Sie hier.
Sollten Sie nach neuem Recht (ab 01.05.2014) fünf oder weniger Punkte im Fahreignungsregister (FAER) und in den vergangenen fünf Jahren kein Aufbauseminar für Punkteausffällige besucht haben, ist es Ihnen durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar möglich einen Punkt abzubauen.
Informationen zu den beiden verkehrspädagogischen und -psychologischen Teilmaßnahmen des Fahreignungsseminars finden sich auf der Homepage des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Falls Sie noch weitergehende Fragen haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne und kompetent. Zudem nennen wir Ihnen in der ersten Sitzung Adressen und Telefonnummern von Verkehrspsychologen auch in Ihrer Nähe.