Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr
als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen besonderen Zweckbestimmung: Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei, Rettungsdiente, THW,
Katastrophenschutz sowie Krankenkraftwagen, Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge, beschussgeschützte Fahrzeuge, Post- Funk- und Fernmeldefahrzeuge, spezialisierte Verkaufsfahrzeuge,
rollstuhlgerechte Fahrzeuge, Leichenwagen und Wohnmobile.
Befristung auf 5 Jahre; alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.
Vorbesitz: |
B |
Mindestalter: |
18 Jahre |
Einschluss: |
keine |
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der
Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
Und Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
Befristung auf 5 Jahre; alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.
Vorbesitz: |
C1 |
Mindestalter: |
18 Jahre |
Einschluss: |
BE sowie D1E, falls D1 vorhanden |
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeugen der Klassen AM, A1, A2, A,
D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen incl. Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung auf 5 Jahre; alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.
Vorbesitz: |
B |
Mindestalter: |
21 Jahre |
18 Jahre (siehe Anmerkung) |
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Einschluss: |
C1 |
Fahrzeugkombinationen aus Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als über 750
kg bestehen.
Befristung auf 5 Jahre; alle 5 Jahre erneue ärztliche Untersuchung.
Vorbesitz: |
C |
Mindestalter: |
21 Jahre |
18 Jahre (siehe Anmerkung) |
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Einschluss: |
BE, C1E, T sowie DE (sofern D vorh.) |
Anmerkung:
Das Mindestalter von 18 Jahre gilt für Fahrer nach Erwerb der Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz), für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberufs sowie für Fahrer der Einsatzfahrzeuge von Rettungsdiensten, Feuerwehr, THW, Katastrophenschutz und Polizei. Gleiches gilt für Probe- und Überführungsfahrten in gewerblichen Kfz-Werkstätten.