Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder sowie zwei- und dreirädrige Krafträder mit max. 50 cm³, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (auch mehrsitzig).

Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Mofa-Prüfbescheinigung.

Erwerb:

direkt

Mindestalter:

15 Jahre

Einschluss:

keine

 


Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) und max 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor). 

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren max. 50 cm³ Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne Batterie).

Erwerb:

direkt

Mindestalter:           

16 Jahre / 15 Jahre (mit SZ195, aber nur in D gültig) 

Einschluss:

keine

 


Zweirädrige Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei mind. 10 kg pro kW.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Erwerb:

direkt

Mindestalter:            

16 Jahre

Einschluss:

AM

 


Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW bei mind. 5 kg pro kW die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb keine Theorieprüfung, sondern nur eine praktische Prüfung - ohne die sonst vorgeschriebenen Sonderfahrten - erforderlich.

Erwerb:

direkt

Mindestalter:           

18 Jahre

Einschluss:

AM, A1

 


Krafträder (auch mit Beiwagen) und dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungs- oder Gewichtsbegrenzung

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist zum Erwerb keine Theorieprüfung, sondern nur eine praktische Prüfung - ohne die sonst vorgeschriebenen Sonderfahrten - erforderlich.

Erwerb:

direkt

Mindestalter:           

24 Jahre bei Direkteinstieg

 

21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW

 

20 Jahre bei mind. zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2

Einschluss:

AM, A1, A2

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montags bis freitags ganztägig; abends und am Wochenende nur in äußerst dringenden Fällen.

 

Während der Ausbildung und in unseren Pausen können Sie uns am besten per Whatsapp erreichen. Stellen Sie Ihre Frage oder teilen Sie uns Ihr Anliegen mit, wir antworten sobald es uns möglich ist. 

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unser Büro ist in der Regel montags bis freitags von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr erreichbar. Sollten wir Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen können, sind wir gerade im Gespräch.

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Röderbergstraße 6

74921 Helmstadt-Bargen

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