Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder sowie zwei- und dreirädrige
Krafträder mit max. 50 cm³, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf
ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (auch mehrsitzig).
Jede Fahrerlaubnis ersetzt die Mofa-Prüfbescheinigung.
Erwerb: |
direkt |
Mindestalter: |
15 Jahre |
Einschluss: |
keine |
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit max. 50 cm³ Hubraum
(Verbrennungsmotor) und max 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor).
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren max. 50 cm³
Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne
Batterie).
Erwerb: |
direkt |
Mindestalter: |
16 Jahre / 15 Jahre (mit SZ195, aber nur in D gültig) |
Einschluss: |
keine |
Zweirädrige Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr
als 11 kW, bei mind. 10 kg pro kW.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei
Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Erwerb: |
direkt |
Mindestalter: |
16 Jahre |
Einschluss: |
AM |
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW bei mind. 5 kg pro kW die nicht von einem
Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist zum Erwerb keine Theorieprüfung, sondern nur eine praktische Prüfung - ohne die sonst vorgeschriebenen Sonderfahrten - erforderlich.
Erwerb: |
direkt |
Mindestalter: |
18 Jahre |
Einschluss: |
AM, A1 |
Krafträder (auch mit Beiwagen) und dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungs- oder Gewichtsbegrenzung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist zum Erwerb keine Theorieprüfung, sondern nur eine praktische Prüfung - ohne die sonst vorgeschriebenen Sonderfahrten - erforderlich.
Erwerb: |
direkt |
Mindestalter: |
24 Jahre bei Direkteinstieg |
21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW |
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20 Jahre bei mind. zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 |
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Einschluss: |
AM, A1, A2 |